Die Westfalenpost berichtet in der Online-Ausgabe am Abend des 6.2.2013 (Druck-Ausgabe liegt noch nicht vor) über einen Kündigungsschutzprozess, der von einer ehemaligen Mitarbeiterin gegen die HagenSchule angestrengt wurde. Diese Klage hat sich durch einen Vergleich erledigt, und alle offenen Punkte wurden einvernehmlich abgeschlossen.
Zu der Darstellung, dass das Handeln der Leitung der HagenSchule in diesem Falle widersprüchlich zum Leitbild sei, betonen wir: Wir prüfen und messen jegliches Handeln anhand unseres Leitbildes zum Wohle der uns anvertrauten Kinder. In die Entscheidung waren zudem Schulleitung und Aufsichtsrat eingebunden.
Wir bedauern außerordentlich die Irritationen, die durch die Berichterstattung entstehen. Im Sinne unserer Schüler und zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der betreffenden Mitarbeiterin nehmen wir über die vorhandene Berichterstattung hinaus keine weitere Stellung.

Alexander Flieger
Vorstand der HagenSchule gAG

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